Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) 261
Die energetische Sanierung ist einer der wirkungsvollsten Hebel, um den Wert Ihrer Immobilie zu steigern und die Energiekosten drastisch zu senken. Mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (261)“ bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine attraktive finanzielle Unterstützung für solche Vorhaben. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zum Programm und zeigt Ihnen, wie Sie von den zinsgünstigen Krediten und hohen Zuschüssen profitieren können.
1. Was wird mit dem KfW-Kredit 261 gefördert?
Der Hauptzweck des Programms ist die Finanzierung von umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Gefördert werden folgende Vorhaben:
- Komplettsanierung: Alle Maßnahmen, die dazu führen, dass Ihr Gebäude eine Effizienzhaus-Stufe (85, 70, 55 oder 40) oder die Effizienzhaus-Stufe Denkmal erreicht.
- Kauf einer sanierten Immobilie: Der Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses, bei dem die Kosten für die energetischen Maßnahmen gesondert ausgewiesen sind.
- Förderfähige Kosten: Neben den reinen Baukosten sind auch Baunebenkosten (z. B. Architektenleistungen) und Wiederherstellungskosten (z. B. Verputzen der Fassade nach der Dämmung) abgedeckt.
- Zusätzliche Leistungen: Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten, eine akustische Fachplanung sowie für eine Nachhaltigkeitszertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
Was wird nicht gefördert?
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen (hierfür steht der KfW-Kredit 270 zur Verfügung)
2. Wer kann die Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich an einen breiten Kreis von Antragstellern, die in die Energieeffizienz von Wohngebäuden investieren möchten. Dazu gehören unter anderem:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen und freiberuflich Tätige
- Wohnungsbaugenossenschaften und andere juristische Personen des Privatrechts
- Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern, Verbände)
- Soziale Organisationen und Vereine
- Contracting-Geber
3. Wie hoch ist die Förderung? Der Kredit und der Tilgungszuschuss im Detail
Die finanzielle Unterstützung durch das KfW-Programm 261 setzt sich aus einem zinsgünstigen Kredit und einem Tilgungszuschuss zusammen, der den zurückzuzahlenden Betrag reduziert.
3.1. Kreditbetrag: Wie viel Geld können Sie erhalten?
Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:
- Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit für die Sanierung zu einem Effizienzhaus.
- Bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, wenn zusätzlich eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) oder eine Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) erreicht wird.
3.2. Tilgungszuschuss: Weniger zurückzahlen dank staatlicher Hilfe
Der Tilgungszuschuss ist der attraktivste Teil der Förderung. Er reduziert Ihren Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit – Sie müssen ihn nicht zurückzahlen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der erreichten Effizienzhaus-Stufe ab. Je besser der Standard, desto höher der Zuschuss.
|
Effizienzhaus-Stufe |
Max. Kreditbetrag |
Tilgungszuschuss |
Max. Zuschussbetrag |
|
Effizienzhaus 85 |
120.000 € |
5 % |
6.000 € |
|
Effizienzhaus 70 |
120.000 € |
10 % |
12.000 € |
|
Effizienzhaus 55 |
120.000 € |
15 % |
18.000 € |
|
Effizienzhaus 40 |
120.000 € |
20 % |
24.000 € |
|
Effizienzhaus Denkmal |
120.000 € |
5 % |
6.000 € |
|
Mit EE- oder NH-Klasse |
150.000 € |
+5 Prozentpunkte |
(Beispiel EH 40: bis zu 37.500 €) |
Zusätzlich zu diesen Sätzen gibt es weitere Boni:
- Worst Performing Building (WPB): Ein zusätzlicher Zuschuss von +10 Prozentpunkten, wenn Ihre Immobilie zu den energetisch schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört und nach der Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe 70 erreicht.
- Serielle Sanierung: Ein Bonus von +15 Prozentpunkten für die Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55 unter Verwendung vorgefertigter Bauelemente.
3.3. Zusatzförderung für Baubegleitung
Die qualifizierte Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten ist nicht nur Pflicht, sondern wird auch extra gefördert. Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser bedeutet das einen maximalen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro. Für Eigentumswohnungen sind es bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit (maximal 20.000 Euro pro Vorhaben) und für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten ebenfalls bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit (maximal 20.000 Euro pro Vorhaben).
4. Wichtige Punkte, die Sie beachten müssen
Um die Förderung erfolgreich zu beantragen, müssen Sie einige entscheidende Prozessschritte einhalten:
- Energieeffizienz-Experte ist Pflicht: Die Einbindung eines offiziell gelisteten Experten (zu finden auf der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur, dena) ist für die Planung, Antragsstellung und Bestätigung der Maßnahmen zwingend erforderlich.
- Antrag vor Vertragsabschluss: Der Förderantrag muss zwingend gestellt werden, bevor Sie rechtsverbindliche Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträge abschließen. Wichtig: Planungs- und Beratungsleistungen, wie die Beauftragung des Energieeffizienz-Experten, dürfen und sollen Sie bereits vorher in Anspruch nehmen.
- Abwicklung über einen Finanzierungspartner: Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW eingereicht, sondern über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl (z. B. Ihre Hausbank, eine Bausparkasse oder ein anderer Finanzvermittler).
- Kein Rechtsanspruch: Die Förderung wird unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel gewährt. Es besteht kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die Bewilligung.
5. Der Baufi-Nord Vorteil: Förderung maximieren mit Expertenwissen
Die Regelungen der KfW-Förderung sind nur ein Teil des Puzzles. In einigen Bundesländern wird das KfW-Programm 261 über die jeweiligen Landesförderinstitute abgewickelt und kann mit weiteren Landesmitteln kombiniert werden.
Diese intelligenten Kombinationen können es ermöglichen, das KfW-Programm als eine Art Eigenkapitalersatz zu nutzen, was Ihre Bonität in den Augen der finanzierenden Bank verbessert und oft zu besseren Zinskonditionen für die Hauptfinanzierung führen kann. Genau hier ist die Expertise der Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord entscheidend. Wir kennen die regionalen Besonderheiten und komplexen Kombinationsmöglichkeiten, um für Sie alle Vorteile optimal auszuschöpfen und das Maximum an Förderung zu sichern.
Fazit und Ihr nächster Schritt
Das KfW-Programm 261 bietet mit seinem zinsgünstigen Kredit und den hohen Tilgungszuschüssen eine exzellente Grundlage für die Finanzierung Ihrer energetischen Sanierung und trägt zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie bei.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der richtigen Planung und der optimalen Ausschöpfung aller verfügbaren Fördertöpfe. Zögern Sie daher nicht und nehmen Sie Kontakt mit den Spezialisten von Baufi-Nord auf. Wir beraten Sie maßgeschneidert zu Ihrem Vorhaben und stellen sicher, dass Sie das volle Potenzial der staatlichen Förderung für sich nutzen.
