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Unvollständige Objektunterlagen lassen Finanzierung und Kauf platzen!

12.05.2022 Angesichts der stark steigenden Zinsen reservieren Banken die Zinssätze nur noch für kurze Zeit. Kommt es zu Rückfragen oder Unterlagennachforderungen, kann das dazu führen, dass die Banken sich nicht mehr an die ursprünglichen Zinssätze gebunden fühlen. Da wird dann der Zinssatz angesetzt, an dem die letzten Unterlagen nachgereicht wurden oder sogar der Tag, an dem die Bank den Darlehensantrag final bearbeiten kann. Schon eine geringe Zinserhöhung kann dann dazu führen, dass Kaufinteressenten abspringen, weil die Darlehensraten nicht mehr bezahlbar sind.

Brauchen Banken nicht 20220513 084346

Als Finanzierungsvermittler ist es eine unserer Aufgabe, alle Unterlagen, die eine Bank für die Kreditentscheidung benötigt zusammenzustellen, aufzubereiten und dann in einem Paket an die jeweilige Bank weiterzuleiten. Dabei haben wir immer und immer wieder ein Problem: unvollständige Objektunterlagen!

In den Zeiten gleichbleibend niedriger Zinsen war es meist kein Problem, Darlehensanträge bei Banken einzureichen und gleichzeitig die eine oder andere Unterlage beim Verkäufer bzw. Makler anzufordern, um diese dann bei der Bank nachzureichen. Bei den sog. Einreichungsfristen waren die meisten Banken eher kulant. Das hat sich inzwischen völlig gedreht!

Inzwischen ist die Weiterleitung von Darlehensanträgen nur noch möglich bzw. sinnvoll, wenn ALLE Unterlagen, die diese Bank für die Kreditentscheidung benötigt, vollständig sind. Grund: die Konditionierung (Zinssatz) kann erst in dem Augenblick erfolgen, in dem der Darlehensantrag entscheidungsfähig ist. Und da können ein paar Tage aktuell viel ausmachen. Wir haben Fälle erlebt, in denen sich die Zinssätze um bis zu 0,70% erhöht haben. Folge: die Darlehensraten waren aus Kundensicht nicht mehr tragbar. Damit war für die Kunden der Traum vom Immobilienkauf geplatzt.

Besonders ärgerlich: meistens scheitert es an den sog. Objektunterlagen, also den Unterlagen zu der beleihenden Immobilie. Und das gilt auch, wenn vermeintliche Profis (Immobilienmakler) am Verkauf beteiligt sind. Da sollte man doch erwarten können, dass diese wissen, was die Banken allgemein fordern. Aber das ist leider mehr Ausnahme denn die Regel. Statt dessen fangen viele Makler an, mit uns über Sinn und Unsinn von Unterlagenanforderungen zu diskutieren. Sorry, aber das ist komplett verschwendete Zeit!

Es mag ja sein, dass die eine oder andere Bank bei den Objektunterlagen auch mal ein Auge zudrückt, aber es wäre schon ein großer Zufall, wenn ein Darlehensantrag ausgerechnet bei dieser einen Bank landet. Als Verkäufer bzw. Makler sollte man immer "vom schlimmsten Fall" ausgehen: die Finanzierung landet auf dem Schreibtisch eines Pinseldrehers und Ameisentätowierers. Wer potentiellen Käufern alle Objektunterlagen "in die Hand drückt", kann sicher sein, dass es bei der Finanzierungsabwicklung keine Probleme bzw. Verzögerungen gibt. Verzögerungen - und sei es nur um wenige Tage- können aktuell dafür sorgen. dass die Finanzierung und damit auch der Immobilienkauf bzw- verkauf scheitert. Und das braucht nun wirklich kein Mensch.

Welche Objektunterlagen benötigen die Banken?

Hierzu haben wir einen Extra-Beitrag auf unsere Webseite. Dort finden Sie eine detaillierte Aufstellung aller Objektunterlagen, die Banken anfordern könnten. Es macht wirklich Sinn, diese Unterlagen im Vorfeld zusammenzustellen und nicht darauf zu warten, dass Banken oder Vermittler diese nachfordern.

Siehe auch:

Ihr

Olaf Varlemann

Geschäftsführer Baufi-Nord GmbH