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Die Verschärfung der sog. EU-Gebäuderichtline ist vorerst auf Eis gelegt!

Nach dem Gerangel um das sog. Heizungsgesetz drohte der nächste Modernisierungshammer für Immobilienbesitzer in Deutschland: die Verschärfung der sog. EU-Gebäuderichtlinie. Diese besagte im Entwurf, dass in jedem EU-Land die Immobilien mit der schlechtesten Energieeffizienzklasse grundlegend modernisiert werden müssen. Diese Sanierunsgpflicht ist jetzt - so scheint es- bis auf weiteres vom Tisch.

(Geschrieben von NI = natürlicher Intelligenz)

Kakrikatur zeigt einen Mülleimer mit der Aufschrift EU aus dem ein Schild mit der Aufschrift Modernisierungspflicht herausschaut

Die EU wollte die sog. EU-Gebäuderichtlinie („Energy Performance of Buildings Directive" kurz EPBD) deutlich verschärfen und so dafür sorgen, dass sich die Klimabilanz von Wohngebäuden deutlich verbessert. Ersten Schätzunge zufolge hätte allein in Deutschland ca. 45% des vorhandenen Gebäudebestandes grundlegend saniert werden müssen.

Ausgebremst wurde das jetzt vor allem auch von der deutschen Bundesregierung, denn der ist schlußendlich doch noch aufgefallen, dass der ganze Spaß kaum zu finanzeren ist. Hier standen bzw. stehen Kosten von weit über 100 Mrd Euro pro Jahr im Raum , die Immobilieneigentümer in die Modernisierung ihrer Immobilien investieren müssten. Das war dann auch Berlin zu viel.

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Die entsprechenden EU-Gremien haben das ganze Thema jetzt erst einmal verschoben. Schließlich möchte man so kurz vor den Wahlen zum EU-Parlament kein derartiges Reizthema durch die Gesetzgebung peitschen. Und ähnlich wie in Berlin hat man wohl auch in anderen EU-Ländern mal den Taschrechner gezückt und festgetsellt, dass eine flächendeckende Sanierung von Wohngebäuden die meisten Immobilieneigentümer überfordern wird.

Das Thema ist aber noch nicht ganz vom Tisch. In Berlin möchte man statt der Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude lieber eine "...Gesamtbetrachtung der CO₂-Emissionen, auch auf Stadtteilebene...". Wie die in der Praxis aussehen soll und welche Konsequenzen das im Detail für die Immobilieneigentümer hat, ist noch unklar - und wird es wahrscheinlich auch bis zur nächsten Bundestagswahl bleiben.

Also: kurzfristig bleiben Besitzer von Immobilien mit schlechter Energeieffizienz von einer grundlegenden Sanierungspflicht verschont. Der Supergau ist wohl erst einmal abgesagt. Mittel- bis langfristig werden sie aber nicht darum herumkommen, in die Verbesserung der Energieeffizienz bzw. den "ökologischen Fußabdruck" zu investieren.

Ihr Olaf Varlemann