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Immobilienfinanzierungen für Kapitalanleger

Die Finanzierung von vermieteten Immobilien und Renditeobjekten ist durch die sog. Bankenkrise und verschärfte Eigenkapitalregeln für Banken schwieriger geworden. Das gilt vor allem, wenn es sich nicht um nur reine Wohnimmobilien handelt, sondern um ganz oder teilweise gewerblich genutzte Flächen. Die Situation hat sich durch "Corona" nochmals verschärft. Banken schauen inzwischen noch genauer hin, wen und was sie finanzieren.

Rein wohnwirtschaftlich genutzte Anlageimmobilien können wir über unsere Bankpartner grundsätzlich bis maximal 100% des Kaufpreises bzw. der Anschaffungs- und Herstellungskosten finanzieren. Mindestens die Erwerbsnebenkosten sollten dabei aus echtem Eigenkapital gezahlt werden. Bei ganz oder teilweise gewerblich genutzten Immobilien hängt die maximale Beleihungshöhe von zig verschiedenen Faktoren ab (z.B. Restlaufzeit eines Ankermietvertrages usw.).

Für Anleger mit renditestarken Immobilien bieten wir im Rahmen unserer sog. Projektfinanzierung ein echtes Highlight. Bei dieser Finanzierungsvariante werden die persönlichen Bonitätsanforderungen auf Minimum reduziert. Die Finanzierung wird ganz oder teilweise auf die Immobilie selbst, insbesondere auf die Mieteinnahmen, abgestellt. Auf diesem Weg lässt sich der Prüfungsaufwand bankseitig stark reduzieren und die Bonitätsanforderungen sind nicht ganz so hoch wie bei den meisten Banken. Dabei sind auch neu gegründete Besitzgesellschaften finanzierbar.

Grundsätzlich können wir über unsere diversen Bankpartner folgende Immobilien finanzieren:

  • vermietete Einfamilien-/Doppel-/Reihenäuser
  • vermietete Eigentumswohnungen (auch sog. "Mikroappartments")
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Ferienwohnungen und Ferienhäuser
  • Arztpraxen und Ärztehäuser
  • Sozialimmobilien (Senioren- und Pflegeeinrichtungen)
  • Supermärkte und Einkaufszentren

Diese folgenden Projekte können wir mit gewissen Einschränkungen finanzieren:

  • Denkmalschutzimmobilien
  • Seniorenwohnungen

Diese Projekte und Immobilien können bzw. wollen wir derzeit nicht über unsere Bankpartner finanzieren:

  • reine Produktions- oder Lagerhallen
  • Windkraftanlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Biogasanlagen
  • Blockheizkraftwerke o.ä.
  • Freizeitimmobilien (z.B. Sportanlagen, Fitnesscenter, Solarien usw.)
  • Hotels und Pensionen
  • Betriebsgebäude für Speditionen, Taxi- und Fuhrunternehmen
  • Tankstellen
  • Land- und Forstwirtschaft (inkl. Reiterhöfe, Pferdepensionen usw.)
  • KfZ-Werkstätten und KfZ-Betriebe
  • einzelne Ladenlokale (z.B. Einzelhandelsgeschäft)
  • jede Form von Darlehenssanierung für den Darlehensnehmer (z.B. Umschuldungen bei Kreditkündigung durch Bank, laufender Zwangsverwaltung, laufendem Insolvenzverfahren usw.). Das gilt auch für sog. Sanierungen innerhalb der Familie