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Mietendeckel: kreative Vermieter versuchen höhere Mieten herauszuschlagen

Der sog. Mietendeckel in Berlin hat für viel Gesprächsstoff und Streit gesorgt. Mietenstopp, Mietobergrenzen und besonders auch die Mietpreiskappung für bestehende Mietverträge haben so manchem Vermieter den Schweiß und die Zornesröte ins Gesicht geschrieben. Und wie zu erwarten, wurden einige Berliner Vermieter sehr kreativ dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen zu unterlaufen. Ob sich das wirklich lohnt, muss jeder selbst entscheiden.

Karikatur Mietendeckel Berlin möbliert vermieten

Ein Mietvertrag, aber zwei Mieten?!

Derzeit muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob der sog. Mietendeckel rechtes ist oder nicht. In einigen neuen Mietverträgen werden jetzt 2 unterschiedliche Mieten vereinbart. Das ist einmal die Wunschmiete des Vermieters und zum anderen die, die laut Mietpreisbegrenzungsgesetz aktuell zulässig ist. Die Vermieter hoffen also darauf, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für unzulässig erklärt und sie dann die höhere Wunschmiete verlangen können. Nich wenige Juristen bezweifeln allerdings, dass die höhere Miete dann tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Möbliert vermieten?

Es klingt erst einmal simpel: als Vermieter stellt man beispielsweise eine komplette (günstige) Einbauküche in die Wohnung plus noch ein paar weitere Einbauten (z.B. irgendwelche Wandschränke o.ä.) und schlägt dann irgendeinen Phantasiepreis auf die monatliche Kaltmiete drauf. Klingt wirklich simpel, ist es aber in der Praxis nicht. Wer für eine Küche oder alten Plunder Fantasiemietzuschläge verlangt, läuft Gefahr, dass ein cleverer Mieter die Miete kurz nach dem Einzug kürzt. Das dürfte dann in einem langwierigen Rechtsstreit enden, denn einen angemessenen Zuschlag für Mobiliar zu ermitteln, ist nicht ganz einfach. Auch wer glaubt, für eine einfache alte Küche Zuschläge nehmen zu können, dürfte ggf. enttäuscht werden. In Berlin gilt eine einfache Küche als "typisches Wohnwertmerkmal" und ist damit schon Bestandteil des Mietenspiegels. Steht in der Wohnung eine neuwertige und hochwertige Einbauküche mit diversen Elektrogeräten, kann man über einen Zuschhlag streiten.

Wohnrecht statt Miete?

Es soll Vermieter geben, die es statt mit einem Mietvertrag mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht probieren. Hierfür zahlen die Mieter - pardon, die Nutzungsberechtigten- dann keine Miete, sondern ein Nutzungsentgelt. Ich persönlich wünsche diesen Vermietern viel Glück dabei, einen solchen Vertrag bei Bedarf irgendwann zu kündigen und das Wohnrecht wieder aus dem Grundbuch zu bekommen.

Lieber Mieter aus dem Ausland?

Für Vermieter sind Mietinteressenten, die aus dem Ausland nach Berlin kommen, ein echter Sechser im Lotto. Diese kennen sich meist nicht mit den rechtlichen Gegebenheiten beim Thema Mietwohnung aus und sind, wenn sie beispielsweise aus London oder anderen Metropolen nach Berlin kommen, ganz andere Mieten gewohnt. Zudem werden die Mieten häufig auch von deren Arbeitgebern ganz oder teilweise übernommen, so dass es für dieses Mieterklientel meistens keine Rolle spielt, ob die Miete ein Stück weit über den gesetzlichen Vorgaben liegt oder nicht.

Lohnt sich die ganze Trickserei beim Mietendeckel?

Es gibt - siehe oben- tatsächlich mehr oder weniger gute Tricks, den Mietendeckel in Berlin zu umgehen. Aber letztlich befindet man sich mit allen mehr oder weniger kreativen Lösungen in einer rechtlichen Grauzone. Das kann am Ende zu langwierigen und teuren Auseinandersetzungen mit den Mietern führen. Und in Streitigkeiten um die Miethöhe werden Gerichte wohl eher auf Seiten der vermeintlich wirtschaftlich schwächeren Mieter stehen. Die ganze Kreativität und Trickserei kann also am Ende viel Zeit, Nerven und auch Geld kosten. Deshalb lohnt es sich aus meiner Sicht nicht, allzu tief in die Trickkiste zu greifen.

Weitere Infos zum Thema finden Sie u.a. auf der Webseite des Berliner Mietervereins.

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Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de